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Wir sind umgezogen

Besuchen Sie uns in unseren neuen Amtsräumen in der Mühlgasse 1 in Wertingen. Parkplätze finden Sie im Hof, in der Mühlgasse oder nutzen Sie die öffentlichen Parkplätze Stadtmühle (P2), Zusamparkplatz (P7) oder Laugnaplatz (P1).

Leistungen

Für besonders wichtige Dinge hat der Gesetzgeber die Einschaltung eines Notars vorgeschrieben. Dazu gehören der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Gründung einer GmbH, der Abschluss eines Ehe- oder Erbvertrages und andere rechtliche Angelegenheiten von besonderer Bedeutung oder Schwierigkeit für Sie.

Mit der Einschaltung eines Notars, der eine mehrjährige juristische Spezialausbildung besitzen muss und in Bayern vom bayerischen Justizminister für sein Amt ernannt wird, sind Sie auf der sicheren Seite:
Er schafft für Sie mit der notariellen Urkunde eine sichere, beweiskräftige und durchsetzbare Grundlage. Dabei hilft er Ihnen, regelungsbedürftige Punkte zu erkennen und einer sachgerechten, rechtlich haltbaren Lösung zuzuführen. Ihre Vorstellungen werden klar formuliert.

Der Notar unterliegt der Verschwiegenheit, Sie können mit ihm alle, auch vertrauliche Angelegenheiten besprechen.

Der Notar ist neutral, er sorgt für ausgewogene Verträge. Anders als ein Rechtsanwalt ist er nicht der Vertreter einer Partei oder eines Vertragsteils, sondern er muss die Interessen aller Beteiligten ermitteln und vereinbaren. Bei einem Grundstückskauf z.B. muss er die Interessen von Verkäufer, Käufer, finanzierender Bank und ggf. abzulösenden Gläubigern unter einen Hut bringen - keine leichte Aufgabe.

Der Notar sorgt insbesondere auch für die Einhaltung und Gewährleistung von Verbraucherschutz. So wird Ihnen beim Kauf einer Immobilie von einem Unternehmer mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung ein Vertragsentwurf ausgehändigt – nutzen Sie die Zeit und beschäftigen Sie sich mit diesem, klären Sie offene, besonders auch steuerliche Fragen etc.!

Selbst wenn einmal etwas „schief geht“, Ihr Notar steht für seine Tätigkeit gerade. Selbstverständlich ist jeder Notar gegen Fehler versichert. Außerdem unterliegen die Notare einer Art „TÜV“ – sie werden von einer Aufsichtsbehörde (hier ist der Präsident des Landgerichts zuständig) in regelmäßigen Abständen überprüft. Auch ist dem Notar durch seine Kammer vorgegeben, sich laufend fortzubilden, um immer auf dem neuesten Stand des Rechts zu sein.

Kontakt

Dr. Christoph Suttmann,
LL.M. (Columbia)
Mühlgasse 1
86637 Wertingen

Tel.: 0 82 72 / 20 91
Fax: 0 82 72 / 51 32

E-Mail: info@notar-suttmann.de